Baugeld-Lexikon
B
Bevor ein Bauherr für sein Bauvorhaben die Genehmigung der Baubehörde erhält, muss er beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag einreichen.
Als Baugeld bezeichnet man allgemein die Finanzmittel, die zum Errichten oder der Sanierung einer Immobilie benötigt werden. Hierzu zählen vor allen Dingen Hypothekendarlehn, Versicherungsdarlehen und auch Bauspardarlehen.
Mit Erteilung einer Baugenehmigung wird einem Bauherrn die Durchführung seines Bauvorhabens durch die Baubehörde erlaubt. Um solch eine Genehmigung zu erhalten, muss der Bauherr zunächst einen vollständigen Bauantrag einreichen.
Im Regelfall zahlt der Bausparer in seinen Bausparvertrag erst ein und erhält später das Baugeld ausgezahlt. Falls der Bausparer das Geld jedoch früher benötigt und der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde, kann er ein Bausparsofortdarlehen über die gesamte Bausparsumme aufnehmen.
(BSV)
Unter einem Bausparvertrag versteht man einen Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer, dessen vorrangiges Ziel es ist, einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu erwerben. Hierbei werden die gewünschte Bausparsumme sowie ein fester Prozentsatz der Verzinsung des Guthabens sowie des Baugeldes für die gesamte Laufzeit vertraglich festgesetzt.
Bei der Buchgrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, bei welcher in Abteilung drei des Grundbuches der Vermerk "ohne Brief" eingetragen wird.
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