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Baugeld-Lexikon



D
Als Damnum bezeichnet man die Differenz aus dem Auszahlungsbetrag und dem Betrag, den der Darlehensnehmer an das Kreditinstitut zurückzuzahlen hat.
 
(Darlehn)
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen, zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer durch den Darlehensgeber Geld oder Sachen zur Verfügung auf Zeit erhält.
 
(Abgeld)
Wird bei einem Baudarlehen ein Disagio von fünf Prozent vereinbart, so beträgt die Auszahlungssumme lediglich 95 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme.
 
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