Baugeld-Lexikon
E
Der Effektivzinssatz bei einem Darlehen berücksichtigt, anders als der Darlehenszins (Nominalzinssatz), unter anderem auch die Auswirkungen von Zahlungsweise, etwaigen Gebühren, Agio und Disagio.
Bei der Eigenheimfinanzierung handelt sich zumeist um ein sogenanntes Hypothekendarlehen, welches in vielen Fällen zudem noch mit einem Bauspardarlehen und eventuell mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert wird.
Als Eigenkapital bezeichnet man alle Mittel des Darlehensnehmers, die diesem selbst zur Finanzierung seiner Baukosten zur Verfügung stehen.
(Selbsthilfe)
Eigenleistungen sind Arbeiten, die der Bauherr an seinem Bauwerk selbst und/oder mit Hilfe seiner Verwandtschaft/Bekanntschaft ausführt.
Bei einer Eigentümergrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, welche auf den Eigentümer einer Immobilie in deren Grundbuch eingetragen ist.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht Eigentümerversammlungen für alle Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum vor. Eigentümerversammlungen sind mindestens einmal jährlich abzuhalten.
Bauherren haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Möglichkeit, innerhalb ihrer Immobilie eine Teilung durchzuführen und so eine Eigentumswohnung zu erschaffen.
Als Einheitswert bezeichnet man den Wert, der als Grundlage für Steuerberechnungen und Gebäudeversicherungen ermittelt wird. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Wert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie der Art des Grundstückes.
