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Baugeld-Lexikon



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Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten eines aufgenommenen Immobiliendarlehens wieder. Er wird in Prozent angegeben und im Darlehensvertrag benannt.
 
Der Effektivzinssatz bei einem Darlehen berücksichtigt, anders als der Darlehenszins (Nominalzinssatz), unter anderem auch die Auswirkungen von Zahlungsweise, etwaigen Gebühren, Agio und Disagio.
 
Bei der Eigenheimfinanzierung handelt sich zumeist um ein sogenanntes Hypothekendarlehen, welches in vielen Fällen zudem noch mit einem Bauspardarlehen und eventuell mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert wird.
 
Als Eigenkapital bezeichnet man alle Mittel des Darlehensnehmers, die diesem selbst zur Finanzierung seiner Baukosten zur Verfügung stehen.
 
(Selbsthilfe)
Eigenleistungen sind Arbeiten, die der Bauherr an seinem Bauwerk selbst und/oder mit Hilfe seiner Verwandtschaft/Bekanntschaft ausführt.
 
(Eigenkapital)
Der Begriff Eigenmittel drückt nichts anderes aus als Eigenkapital und stellt damit alle Vermögenswerte dar, die kurzfristig und somit schnell verfügbar sind.
 
Bewohnt der Bauherr selbst seine erbaute Immobilie, so nennt man dies Eigennutzung, auch wenn der Bauherr die Hälfte der Immobilie vermietet.
 
Bei einer Eigentümergrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, welche auf den Eigentümer einer Immobilie in deren Grundbuch eingetragen ist.
 
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht Eigentümerversammlungen für alle Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum vor. Eigentümerversammlungen sind mindestens einmal jährlich abzuhalten.
 
Bauherren haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Möglichkeit, innerhalb ihrer Immobilie eine Teilung durchzuführen und so eine Eigentumswohnung zu erschaffen.
 
Als Einheitswert bezeichnet man den Wert, der als Grundlage für Steuerberechnungen und Gebäudeversicherungen ermittelt wird. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Wert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie der Art des Grundstückes.
 
Kreditinstitute stellen vor einer Kreditvergabe immer die Bonität ihrer Kunden fest. Um die Bonität festzustellen, bedienen sie sich unter anderem der Einkommensnachweise.
 
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, welche in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind, gehören unter anderem alle Einnahmen aus Immobilien und damit Grundstücken, Gebäuden und Erbbaurechten.
 
Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich, ähnlich wie bei der Eigentumswohnung, um eine weitere Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes, welche nicht zu eigenen Wohnzwecken benutzt wird.
 
Als so genanntes grundstücksgleiches Recht hat das Erbbaurecht einen hohen Stellenwert und wird auch heute noch oft verwandt. Man findet es im Grundbuch in Abteilung II eingetragen.
 
Bei einem Erbbaurecht wird festgelegt, wie die Vergütung abzuleisten ist. Sollte eine jährliche Abzahlung vereinbart worden sein, wird diese Erbbauzins genannt.
 
Da Immobilien im Laufe der Zeit verfallen, müssen Aufwendungen getätigt werden, um ihren Zustand durch Instandsetzung oder laufende Instandhaltung zu erhalten.
 
Als Erschließungskosten bezeichnet man unter anderem alle Kosten, die man aufwenden muss, um das Grundstück an das Kanalnetz anzuschließen.
 
Der Ertragswert ist hauptsächlich bei vermieteten Objekten von Bedeutung. Um ihn zu ermitteln, werden alle Erträge aus Vermietung und Pacht zusammengerechnet.
 
Bei dem neuwertigen Begriff EURIBOR handelt es sich um den Zinssatz, welchen die europäischen Banken bei ihrem Handel von Einlagen untereinander verlangen.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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