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Baugeld-Lexikon



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Als Gebäudewert bezeichnet man den Wert aller auf einem Grundstück befindlichen Gebäude ohne Rücksicht auf den Wert des Grundstückes selbst.
 
Bei großen Wohnkomplexen gibt es neben dem Sondereigentum auch Gemeinschaftseigentum, welches allen Wohnparteien in Gesamtheit zusteht.
 
Die Gemeinschaftsordnung stellt neben Aufteilungsplan und Teilungserklärung die wichtigste Grundlage für das Zusammenleben der einzelnen Eigentümer dar.
 
Beim Erwerb einer Immobilie werden in jedem Falle Notar- und Gerichtskosten fällig. Die Gerichtskosten werden aufgrund der Vorschriften der Kostenordnung für Notare als auch der Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben.
 
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft bürgt die Bank des Bauunternehmers für den Fall der Insolvenz und ist dann für die Beseitigung der Mängel zuständig.
 
Das Grundbuchamt ist die Behörde, in welcher die Grundbücher sowie die zugehörigen Grundakten verwahrt und Einträge in die Grundbücher vorgenommen werden.
 
Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland aufgrund des Grunderwerbsteuergesetzes beim Erwerb von Grundstücken erhoben. Direkt mit Abschluss des Kaufvertrages beim Notar entsteht der Anspruch des Staates auf Zahlung der Grunderwerbsteuer.
 
Als Grundschuld bezeichnet man ein dingliches Recht, welches einen Gläubiger berechtigt, einen anderen (Schuldner) aus einem Grundstück oder auch einem grundstücksgleichen Recht zur Zahlung eines Geldbetrages aufzufordern.
 
Unter einer Grundschuldbestellung versteht man die zur notariellen Beurkundung abgegebene Zustimmung eines Eigentümers, dass sein Grundstück mittels Eintragung einer Grundschuld belastet werden darf.
 
Juristisch ist man sich darüber einig, dass ein Grundstück ein räumlich begrenzter Teil der Erdoberfläche ist, welcher in einem Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt oder durch eigene Nummer in einem Bestandsverzeichnis bei einem Gemeinschaftsgrundbuch verzeichnet ist.
 
Gutachterkosten fallen in der Regel dann an, wenn nach Abschluss der Bauzeit offensichtliche oder versteckte Mängel des Bauwerks auftreten.
 
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