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Baugeld-Lexikon



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Als Gebäudewert bezeichnet man den Wert aller auf einem Grundstück befindlichen Gebäude ohne Rücksicht auf den Wert des Grundstückes selbst.
 
Bei großen Wohnkomplexen gibt es neben dem Sondereigentum auch Gemeinschaftseigentum, welches allen Wohnparteien in Gesamtheit zusteht.
 
Das Grundbuchamt ist die Behörde, in welcher die Grundbücher sowie die zugehörigen Grundakten verwahrt und Einträge in die Grundbücher vorgenommen werden.
 
Juristisch ist man sich darüber einig, dass ein Grundstück ein räumlich begrenzter Teil der Erdoberfläche ist, welcher in einem Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt oder durch eigene Nummer in einem Bestandsverzeichnis bei einem Gemeinschaftsgrundbuch verzeichnet ist.
 
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