Baugeld-Lexikon
L
Als Laufzeit bezeichnet man die Zeitspanne zwischen der Auszahlung eines Immobiliendarlehens und der endgültigen Tilgung desselbigen. Wird eine eher kurze Laufzeit benötigt, so ist die Vereinbarung eines Kredites von Vorteil wohingegen bei langen Laufzeiten eher Darlehen anzuraten sind.
Um ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht zu löschen, bedarf es nach § 19 Grundbuchordnung (GBO) einer Löschungsbewilligung, durch welche der Gläubiger der Löschung zustimmt.
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