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Baugeld-Lexikon



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(MaBV)
In der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) wird geregelt, wie der Bauträger die vom Erwerber erhaltenen Gelder absichern und verwenden muss.
 
Das Eintragen der Miteigentumsanteile ist notwendig, weil das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch nicht das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder auch Gebäuden sondern nur das Eigentum an Grundstücken kennt.
 
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