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Wohn-Riester / Eigenheimrente

Die neue Eigenheimrente (Wohn-Riester), die rückwirkend ab Januar 2008 gilt, ist eine Erweiterung der bereits bestehenden Riester-Förderung für die private Altersvorsorge, die bisher nur auf Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Fondssparpläne gewährt wurde. In Zukunft will der Staat also auch wieder die Schaffung von Wohneigentum, welches ebenfalls als Altersvorsorge dienen kann, unterstützen. Als Voraussetzung, um die so genannte "Wohn-Riester-Förderung" nutzen zu können, muss das Objekt jedoch selbst genutzt werden. Eine Vermietung ist nicht zulässig.

Die neue Eigenheimrente kann von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, Selbständige oder Freiberufler sind hiervon jedoch ausgeschlossen. Die Förderung der Eigenheimrente beträgt hierbei wie bei den bisherigen Riester-Verträgen auch 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage. Letztere wird für jedes Kind gewährt, welches noch im Haushalt wohnt und für das die Familie Kindergeld erhält. Kinder, die erst im Jahr 2008 geboren wurden, werden sogar mit 300 Euro pro Jahr gefördert.

Beim "Wohn-Riester" gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten der Eigenheimfinanzierung. So kann der Riester-Sparer zum einen die gesamten im Vertrag angesammelten Vermögenswerte entnehmen, wenn ein Haus gebaut oder gekauft werden soll. Die Rückzahlung, die bisher notwendig war, entfällt. Zum anderen kann die Wohnriester-Förderung aber auch zur Tilgung der Eigenheimfinanzierung verwendet werden. Doch nicht für jedes Darlehen ist dies möglich. Einzelheiten zur Eigenheimrente müssen im Detail mit dem Finanzierungsberater besprochen werden. Auch Bausparverträge sollen künftig durch Wohn-Riester gefördert werden.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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