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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die von der Bauaufsichtsbehörde auszustellende Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass eine Wohnung durch Wände und Decken ausreichend von den übrigen Wohnungen oder Räumen des Hauses abgeschlossen ist, um ausreichenden Schall- und Wärmeschutz zu gewährleisten. Diese Voraussetzung beruht auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches zusätzlich erfordert, dass jedes Objekt einen eigenen, abschließbaren Zugang besitzt.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind unter anderem dann erforderlich, wenn einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verkauft werden sollen, da ohne sie lediglich ein Verkauf des gesamten Objektes möglich wäre. In einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden alle Wohnungen, Kellerräume und Garagen nummeriert und anschließend jeder Wohnung die ihr zugehörigen zusätzlichen Räume zugeordnet.

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