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Anderkonto

Notare, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter gehören zu einem Personenkreis, welcher Anderkonten besitzt und diese treuhänderisch für einen Dritten verwaltet. Solche Konten kommen gerne bei Kaufverträgen zum Einsatz, bei welchen man die Bezahlung des Kaufpreises auf das Anderkonto vereinbart und hierdurch eine vorzeitige Darlehensauszahlung ermöglicht, da die Bank auf die zweckmäßige Bindung der Gelder vertrauen kann, weil der Käufer dann die vorzeitig ausbezahlte Kreditsumme nicht für andere Zwecke veruntreuen kann. Bei Inanspruchnahme von solchen Anderkonten wird bei den Treuhändern eine Hebegebühr fällig, die sich nach Höhe des angewiesenen Betrages richtet.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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