Anpassungstermin
Bei Aufnahme eines Kredites wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer ein fester Zinssatz über einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Dies kann nur für wenige Jahre oder auch für die gesamte Laufzeit des Kredites geschehen.
Sobald jedoch dieser Zeitraum, bei Immobilien üblicherweise zehn Jahre, abgelaufen ist, spricht man vom Anpassungstermin. An diesem Termin verfällt die bisherige Abmachung und es bedarf entweder einer neuen Abmachung oder der Zins wird in den für das Kreditinstitut üblichen Zins umgewandelt.