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Auflassungsvormerkung

Eine Auflassungsvormerkung ist eine Absicherung für den Käufer, damit ihm das per Kaufvertrag übereignete Eigentum auch wirklich überschrieben wird. Erst durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird sichergestellt, dass beispielsweise bei einem Konkurs des Verkäufers das Grundstück nicht in die Konkursmasse fällt, sondern weiterhin an den neuen Eigentümer übergeben wird.

Auflassungsvormerkungen findet man in der Abteilung II des Grundbuches, in welche beispielsweise Verfügungsbeschränkungen eingetragen werden. Auch die Weiterveräußerung durch einen neuen Kaufvertrag und die Eintragung des neuen Käufers wird durch eine eingetragene Auflassungsvormerkung blockiert, da der entsprechende Grundbuchbeamte, dann zunächst die zugrunde liegenden Verträge prüfen muss, um einer ungewollten Doppelveräußerung und einer Schädigung des ursprünglichen Erstkäufers vorzubeugen.

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