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Außenanlagen

Immobilienobjekte bestehen nicht nur aus ihren Wohnungen und Kellerräumen sondern auch aus dem sie umgebenden Grundstück sowie den Anlagen darunter. Zu den Außenanlagen eines Objektes zählen somit sowohl die Gartenfläche der jeweiligen Erdgeschosswohnungen, die allgemein zugängliche Gartenfläche, die jeweiligen Terrassen sowie Garagen, Gehwege, Leitungen, Mauern, Stellplätze und alle übrigen Objekte auf oder in besagtem Grundstück. Bei schlüsselfertigen Häusern muss sich meist der Eigentümer selbst um die Anlegung der Außenanlagen kümmern, sofern er dies nicht direkt in seinem Vertrag mit vereinbart hat.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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