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Bauanzeige

Manche Bauprojekte bedürfen keiner Genehmigung durch die Baubehörde. Dies gilt insbesondere, wenn das Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das bereits ein Bebauungsplan festgesetzt wurde. In diesen Fällen muss der Bauherr auch keinen Bauantrag einreichen, sondern es genügt eine schriftliche Bauanzeige an die zuständige Baubehörde. Nach einer Frist von vier Wochen, binnen welcher die Behörde ihre Einwände vorbringen kann, gilt das Vorhaben als genehmigt. Auch die Bauanzeige benötigt als zusätzliche Unterlagen den Lageplan, einen Entwurfes zum Bauvorhaben, eine Erklärung, dass alle Voraussetzungen für ein Bauantragsverfahren vorliegen, und die Erklärung eines Sachverständigen und damit eines Bauingenieurs oder Architekten. Je nach Landesbestimmung sind zusätzlich auch eine Entwässerungsgenehmigung oder weitere Unterlagen erforderlich.

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