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Bauherr

Ein Bauherr ist, wie der Name schon sagt, der Herr über den Bau und damit der Auftraggeber des geplanten Bauvorhabens. Hierbei ist es irrelevant, ob der Bauherr für eigene oder fremde Rechnung das Bauvorhaben in Auftrag gibt, ebenso ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt.

Die Bauaufsichtsbehörde beaufsichtigt den Bauherren insofern, dass sie überprüft, ob dieser sachkundige Personen für die Bauarbeiten beauftragt. Sollte die Bauaufsichtsbehörde der Meinung sein, dass der Bauherr bei seiner Auswahl falsch gelegen hat, so kann sie sowohl direkt geeignete Personen beauftragen oder aber auch die Bauarbeiten einstellen lassen, bis der Bauherr selbst geeignete sachkundige Personen gefunden hat.

Findet ein Wechsel in der Person des Bauherren statt, so ist dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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