.
 Startseite Baugeld

Baujahr

Die Bezeichnung Baujahr kennt man größtenteils von Fahrzeugen, bei welchen auch im Fahrzeugschein das Baujahr des Fahrzeugs angegeben wird und damit das Jahr, in welchem es gebaut und fertig gestellt wurde. Auch für das Baujahr von Gebäuden gilt das Jahr der bezugsreifen Fertigstellung. Auch wenn diese später durch Schäden kurzzeitig unbewohnbar wurden, gilt das Datum der ersten Bezugsreife.

Sollte ein Gebäude jedoch vollständig zerstört worden sein, entspricht das Baujahr dem Jahr, in welchem es nach Wiederaufbau erneut zum Bezug fertig gestellt wurde, und nicht mehr das Datum der ersten Bezugsreife, da ohne vollständigen Wiederaufbau ja kein Bezug und so kein Bewohnen möglich war.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

Copyright © Competence GmbH, Baugeld Angebote Berlin
Baugeld Startseite | Sitemap | Lexikon | Partner | Datenschutz | Impressum