Baulast
Unter Baulasten versteht man Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, welche das Grundstück betreffen. Um was genau für Verpflichtungen es sich hierbei handelt, kann man im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Baubehörde einsehen.
Sind sich beispielsweise zwei Nachbarn darüber einig, dass einer der beiden die vorgeschriebenen Grenzabstände beim Bau seines Gebäudes nicht einhalten muss, so wird im Baulastenverzeichnis für das Nachbargrundstück eine Abstandsbaulast eingetragen. Diese verpflichtet auch den nachfolgenden Eigentümer des Nachbargrundstückes, diesen geringen Abstand zu akzeptieren.
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