Baunebenkosten
Unter Baunebenkosten fallen alle Kosten, welche für Planungen durch Architekten, Statiker und Sachverständige angefertigt werden, ebenso wie die behördlichen Gebühren für Baugenehmigungen aber auch Kosten für Versicherungen, Finanzierungskosten und auch Nebenkosten, die durch Telefongespräche oder Ausfertigung von Kopien entstehen. Baunebenkosten sind zu unterscheiden von den reinen Baukosten, welche die Kosten für Baukonstruktionen und technische Anlagen des Gebäudes umfassen. Für gewöhnlich betragen die Baunebenkosten etwa fünfzehn Prozent der reinen Baukosten.
<- Baulast
Bauordnung ->