Bausparvertrag
Synonyme: BSV
Unter einem Bausparvertrag versteht man einen Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer, dessen vorrangiges Ziel es ist, einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu erwerben, welches wohnungswirtschaftlich zu verwenden ist. Bei Vertragsabschluss werden die gewünschte Bausparsumme sowie ein fester Prozentsatz der Verzinsung des Guthabens sowie des Baugeldes für die gesamte Laufzeit vertraglich festgesetzt. Fortan zahlt der Bausparer so lange Beträge ein, bis er einen vorher vertraglich vereinbarten Teil der Bausparsumme angespart hat. Danach wird der Bausparvertrag zugeteilt, dass heißt der Bausparer erhält das eingezahlte Guthaben nebst Baugeldzinsen ausgezahlt und hat einen Anspruch, die Differenz bis zur Bausparsumme als zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Während er über Guthaben nebst Zinsen frei verfügen kann, ist das Bauspardarlehen stets wohnungswirtschaftlich zu verwenden.
Auf die eingezahlten Bausparbeiträge zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsbauprämie. Auch die staatlich geförderte Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag ist möglich.
Sofern der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt ist und der Bausparer das Geld sofort benötigt, kann er auch ein Bausparsofortdarlehen über die gesamte Bausparsumme abschließen.