Bauträger
Als Bauträger bezeichnet man ein Unternehmen, welches sich zum Ziel gemacht hat, Wohn- und Gewerbeimmobilien zu erbauen und anschließend einschließlich Eigentums am Grundstück weiter zu veräußern. Hierbei unterliegen die Bauträger der Gewerbeordnung und sind an die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung gebunden, welche sie durch jährlich abzuliefernde Berichte kontrolliert.
Zwischen dem künftigen Eigentümer und dem Bauträger wird ein Bauträgervertrag und damit eine Mischung aus Werkvertrag und Kaufvertrag geschlossen, da die Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs meist noch nicht erbaut worden ist und der Bauträger erst noch seine Bauleistung erbringen muss.