Beleihung
Bei einer Beleihung handelt es sich um die Gewährung eines Hypothekenkredites aufgrund einer Sicherheit. Nach § 12 Hypothekenbankgesetz darf der Beleihungswert den Verkaufswert nicht übersteigen und nur die Eigenschaften des Grundstückes berücksichtigt werden, die dauerhaft gegeben sind. Den genauen Beleihungswert eines Grundstückes stellt ein Sachverständiger fest, welcher in der Regel einen Betrag von 70-90 Prozent des Verkaufswertes als Beleihungswert festsetzt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, bedarf es der Eintragung der Forderung als Grundschuld ins Grundbuch.