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Beurkundung, notarielle

Bei einer notariellen Urkunde geben alle Vertragsbeteiligten ihre Erklärungen dem Notar gegenüber mündlich bekannt, welcher diese in einer schriftlichen Urkunde zusammenfasst, diese laut vor allen Beteiligten verliest, über die Vertragsinhalte ausführlich belehrt und anschließend gemeinsam mit den Vertragsbeteiligten unterzeichnet. Hierbei unterzeichnet der Notar zuletzt und bestätigt damit, dass alle Vertragsbeteiligten zur Beurkundung anwesend waren und vor seinen Augen das Schriftstück unterzeichnet haben. Die Urkunden werden anschließend jeder Vertragspartei ausgefertigt und des Weiteren als Original beim Notar in einer Akte, bei Immobilien später in der Grundakte, verwahrt.

Als mögliche Beurkundungsformel unter dem Vertrag findet man beispielsweise "Vom Notar den Erschienenen vorgelesen, von diesen genehmigt und von diesen und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben".

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