Bodenwert
Als Bodenwert wird der Wert bezeichnet, den das Grundstück ohne jegliche Bebauung aufweisen würde. Zur genauen Ermittlung dieses Wertes können gemäß § 13 Abs. 2 Wertermittlungsverordnung (WertV) gleichwertige Grundstücke und deren Preise oder auch Bodenrichtwerte herangezogen werden. Der Bodenwert wird durch die Lage des Grundstückes sowie die Größe, die Form, eventuelle Belastungen, die bauliche Nutzbarkeit und weitere, das Grundstück betreffende Parameter beeinflusst.