Darlehensnominalbetrag
Unter einem Darlehensnominalbetrag ist der Nennbetrag eines Darlehens zu verstehen. Dieser steht im Darlehensvertrag und in ihm sind weder Baugeld-Zinsen und Disagio noch etwaige Gebühren berücksichtigt, welche durch den Darlehensnehmer an den jeweiligen Darlehensgeber außerdem zu entrichten sind.
Hiervon zu unterscheiden ist der Gesamtaufwand, den man in der im Darlehensvertrag vereinbarten Darlehenslaufzeit insgesamt zu zahlen hat. In diesen Gesamtaufwand fließen sowohl alle Raten der Tilgung als auch alle Zinszahlungen und Gebühren ein, wodurch er den Gesamtbetrag darstellt, den der Darlehensnehmer zu leisten hat.