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Dingliche Sicherheiten

Als dingliche Sicherheiten bezeichnet man die Rechte am Eigentum des Schuldners, die dieser dem Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens übertragen hat. Bei der Immobilienfinanzierung wird diese Rechtsübertragung durch Eintragung einer Grundschuld in Abteilung drei des Grundbuches verwirklicht. Der Darlehensgeber ist hierdurch berechtigt, bei Nichterfüllen der Rückzahlungsverpflichtung direkt die Zwangsversteigerung der Immobilie zu veranlassen und mit dem Erlös derselben seinen Anspruch zu tilgen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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