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Eigennutzung

Bewohnt der Bauherr selbst seine erbaute Immobilie, so nennt man dies Eigennutzung. Auch wenn der Bauherr die Hälfte der Immobilie vermietet, die übrige Hälfte jedoch selbst bewohnt, zählt dies noch zur Eigennutzung. Lediglich die vollständige Vermietung eines Objektes wird als Fremdnutzung bezeichnet.

Die Art der Nutzung ist insofern wichtig, dass ein Bauherr bei Eigennutzung ein geringeren Zinssatz zahlt, da die Banken bei vermieteten Objekten oft einen Zuschlag für Kapitalanleger verlangen. Bei teilweiser Vermietung kann man sogar die Darlehenszinsen anteilig als Werbekosten steuerlich absetzen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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