Eigentumswohnung
Bauherren haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Möglichkeit, innerhalb ihrer Immobilie eine Teilung durchzuführen und so eine Eigentumswohnung zu erschaffen. Hierzu ist es nötig, dass man die einzelnen Wohnbereiche in Sondereigentum und die gemeinsam zu nutzenden Bereiche in Gemeinschaftseigentum aufteilt. Hierfür ist eine Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig, aufgrund derer die einzelnen Eigentumseinheiten (Miteigentumsanteile) auch ins Grundbuch eingetragen werden können.