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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, welche in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind, gehören unter anderem alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien und damit Grundstücken, Gebäuden, Erbbaurechten, Gebäudeteilen und auch von im Schiffsregister eingetragenen Schiffen.

Ebenso gehören sowohl alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Betriebsvermögen hierzu, als auch die Einnahmen bei zeitlich begrenzter Rechtsüberlassung wie beispielsweise bei Urheberrechten. Auch die Veräußerung von Pacht- oder Mietzinsforderungen stellt eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung dar und ist einkommensteuerpflichtig, sofern der Veräußerer zum Zeitpunkt des Anfalls noch Eigentümer dieser war.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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