Erschließungskosten
Als Erschließungskosten bezeichnet man alle Kosten, die man aufwenden muss, um das Grundstück an das Kanalnetz anzuschließen, sowie alle anteiligen Kosten für die Straßenbeleuchtung, für vorhandene Gehwege, Parks, Spielplätze und auch Dinge wie Lärmschutzwälle.
Nicht dazu zählen Kosten für die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas, Telefon und Kabelfernsehen sowie Anschlüsse des Hauses an das jeweilige Netz. Hierbei handelt es sich um Versorgungsanlagen, die Bestandteil der Außenanlagen sind.
Die Erschließungskosten zählen zu den Kommunalabgaben, mit denen die Kommune die öffentlichen Einrichtungen finanziert. Für Bauherren sind diese Kosten bedeutend, da sie meist einen erheblichen Betrag darstellen und auch nachträglich von der Kommune noch eingefordert werden können, obwohl beispielsweise eine Straße augenscheinlich bereits für fertig gestellt bezeichnet werden könnte, es aber nach Ansicht der Gemeinde noch nicht wirklich ist.