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Gläubiger

Als Gläubiger bezeichnet man jemanden, der einen Anspruch gegen einen anderen (Schuldner) aufgrund eines Schuldverhältnisses vorweisen kann. Sollte es durch Insolvenz des Schuldners zu einem Insolvenzverfahren kommen, arbeiten alle Gläubiger des Schuldners bei der Vertretung ihrer Interessen zusammen, indem sie eine Gläubigerversammlung nach § 74 Insolvenzordnung (InsO) bilden. Durch sie sind die Gläubiger auch in der Lage, einen so genannten Gläubigerausschuss nach § 69 InsO zu bilden, um den Insolvenzverwalter zu kontrollieren und zu unterstützen.

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