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Globalgrundschuld

Bei einer normalen Grundschuld wird die Grundschuld in das Grundbuch eines Grundstückes eingetragen, wohingegen bei einer Globalgrundschuld immer mehrere Grundbücher mit derselben Grundschuld belastet werden. Dies kann beispielsweise dadurch passieren, dass ein Eigentümer mehrere Grundstücke besitzt und seine Grundschuld auf mehrere erstrecken möchte.

Die gängigste Variante ist jedoch der Einsatz einer Globalgrundschuld bei großen Mehrfamilienhäusern. Während der Erbauung eines solchen Hauses wird die Grundschuld zunächst in das Grundstücksgrundbuch eingetragen und später nach erfolgter Teilungserklärung in die neu ausgestellten einzelnen Grundbuchblätter übertragen. Jedes einzelne Wohnungseigentum ist dann weiterhin mit der ursprünglichen Grundschuld im Rahmen der Globalgrundschuld belastet, bis sich ein neuer Eigentümer für die jeweilige Wohnung gefunden hat. Um künftige Käufer zu schützen, werden hier in der Praxis bereits bei Abschluss eines Darlehensvertrages sogenannte Freistellungserklärungen der Bank gefordert, um die einzelne Wohneinheit nach Bezahlung des Kaufpreises von der Haftung freizustellen.

Sind mehrere Grundstücke und nicht nur Wohnungseigentumseinheiten mit einer Globalgrundschuld belastet, so darf der Kreditgeber im Rahmen einer Zwangsvollstreckung frei wählen, in welche Grundstücke er die Vollstreckung wünscht, bei Wohnungseigentum wäre auch die Wahl einzelner Wohnungen möglich, allerdings wäre diese Variante im Gegensatz zur vollständigen Zwangsvollstreckung in die gesamte Immobilie weitaus unlukrativer.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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