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Grundbuch

Ein Grundbuch ist grob gesagt ein Verzeichnis von Grundstücken in schriftlicher Form zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und zur Offenlegung aller Lasten, die ein Grundstück betreffen. Hierbei erhält jedes einzelne Grundstück nach § 3 Grundbuchordnung (GBO) ein eigenes Grundbuchblatt und damit ein eigenes Grundbuch. Mittlerweile werden die Papiergrundbücher größtenteils bereits in elektronischer Form erfasst und so zu einem elektronischen Grundbuch, welches man gemäß § 12 GBO sogar über das Internet von berechtigten Personen wie z. B. Notaren eingesehen werden darf.

Grundbücher bestehen generell aus einem Bestandsverzeichnis (Weiß) mit Flurstücksnummer, Gemarkung und genauer Lage des Grundstückes sowie 3 Abteilungen. Abteilung I (Rosa) enthält dabei die Angabe zu den Eigentümern und deren Eigentumsverhältnis, in Abteilung II (Gelb) werden Lasten wie Grunddienstbarkeiten oder Auflassungsvormerkungen aber auch Vollstreckungsvermerke eingetragen und in Abteilung III (Grün) finden sich zu guter Letzt alle Grundschulden und Hypotheken eingetragen, die auf dem Grundstück lasten. Die unterschiedlichen Farben der Grundbuchblätter sorgen zusätzlich für eine gute Differenzierbarkeit. Gerade bei Immobilien mit sehr vielen Eigentumswechseln oder Belastungen ist dies beim Blättern sehr hilfreich.

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