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Grundbuchblatt

Für jedes einzelne Grundstück einer Gemeinde wird ein eigenes Grundbuchblatt innerhalb des Grundbuches angelegt. Eine Besonderheit unter den Grundbuchblättern stellt Wohneigentum dar, auch hier wird für jede Wohneinheit ein eigenes Grundbuch angelegt und findet sich nicht etwa als Grundbuchblatt innerhalb des Grundstücksgrundbuches wieder.

Ein Grundbuchblatt hat generell mehrere Seiten, da es die Abteilungen I bis III des Grundbuches sowie das Bestandsverzeichnis darstellen muss. Um hier eine gute Übersicht zu erhalten, sind die einzelnen Blätter farblich gestaltet und in einer Mappe untergebracht.

Zunächst befindet sich das Bestandsverzeichnis auf einem weißen Blatt und enthält die Flurstücksnummer und genaue Angaben zur Lage und Größe des Grundstückes, gefolgt von der Abteilung I in Rosa und damit der Übersicht über die bisherigen und die oder den aktuellen Eigentümer.

Die nächste Abteilung, Abteilung II (Gelb), zeichnet alle Lasten wie Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Zwangsvollstreckungsvermerke auf. Zu guter Letzt gibt es die Abteilung III (Grün), in welcher alle Grundpfandrechte als Grundstücksbelastung eingetragen werden.

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