Grundpfandrecht
Ein Grundpfandrecht dient zur Sicherung von Baugeld dank Eintragung ins Grundbuch der betreffenden Immobilie, da der Gläubiger bei Nichterfüllen der Forderung direkt in das Grundstück vollstrecken darf, um seine Forderung begleichen zu können. Hierbei kann er sich sowohl der Zwangsversteigerung nach § 1147 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch der Zwangsverwaltung bedienen und das Grundstück durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks direkt belasten.
Zu den Grundpfandrechten zählen nach § 1113 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Hypothek, nach § 1191 BGB die Grundschuld sowie nach § 1199 BGB die Rentenschuld. Bei der Grundschuld bleibt, anders als bei der Hypothek, das Recht auch nach Abzahlung des Baugeldes weiterhin im Grundbuch bestehen und muss nicht zwingend gelöscht werden, sondern kann auf Wunsch wieder mit einer neuen Forderung hinterlegt werden.