Grundpfandrechtsgläubiger
Bei einem Grundpfandrechtsgläubiger handelt es sich um den Kreditgeber, meist eine Bank, Sparkasse, Versicherung oder Bausparkasse und damit den Gläubiger, für den ein Grundpfandrecht im Grundbuch des jeweiligen Darlehensnehmers eingetragen wurde. Durch diese Eintragung des Grundpfandrechtes im Grundbuch erlangt der Grundpfandrechtsgläubiger ausreichende Sicherheit, dass ihm der Darlehensnehmer seine Forderung inklusive Zinsen zurückbezahlt, da er hierdurch das Recht erhält, zur Not seine Forderung durch Zwangsvollstreckung des Grundstückes zu begleichen.
Grundschuld ->