Grundschuldbestellung
Unter einer Grundschuldbestellung versteht man die zur notariellen Beurkundung abgegebene Zustimmung eines Eigentümers, dass sein Grundstück mittels der Eintragung einer Grundschuld im jeweiligen Grundbuch belastet werden darf. In dieser notariellen Urkunde ist nicht nur die Zustimmung zur Grundschuldbestellung sondern auch direkt der Antrag zur Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch erklärt.