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Grundstück

Eine Definition des Begriffes Grundstück wird man im deutschen Gesetz vergeblich suchen, es wird als Allgemeinbildung vorausgesetzt. Juristisch ist man sich darüber einig, dass ein Grundstück ein räumlich begrenzter Teil der Erdoberfläche ist, welcher in einem Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt oder durch eigene Nummer in einem Bestandsverzeichnis bei einem Gemeinschaftsgrundbuch verzeichnet ist. Es ist hierbei unerheblich, ob es nur aus einem oder direkt aus mehreren Flurstücken besteht oder sogar ein Gewässer darstellt. Als zugehörig zum Grundstück bezeichnet man nach den §§ 93 und 94 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) alle wesentlichen Bestandteile, die fest mit dem Grundstück verbunden sind, wie beispielsweise die darauf errichtete Immobilie.

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