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Grundstückskaufvertrag

Der Verkauf einer Immobilie findet in jedem Falle durch einen schriftlichen Grundstückskaufvertrag statt, welcher von einem Notar beurkundet werden muss, um die notwendigen Formerfordernisse für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu schaffen. Für gewöhnlich wird hierfür bereits vor der eigentlichen Beurkundung ein Termin zur Vorbesprechung vereinbart, woraufhin der Notar dann zum eigentlichen Beurkundungstermin bereits den kompletten Grundstückskaufvertrag in schriftlicher Form vorbereitet.

Inhaltlich muss solch ein Grundstückskaufvertrag sowohl die Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Verkäufer als auch der Käufer enthalten, um alle Personen ausreichend zu identifizieren. Anschließend wird das betroffene Grundstück durch Angabe der Gemarkung, der Flurstücksnummer, der Grundstücksbezeichnung und abschließend der Grundstücksgröße genau festgelegt. Des weiteren werden in ihm der Kaufpreis, die Übergabe und alle weiteren wichtigen Bestandteile geregelt.

Abschließend gibt es zu jedem Kaufvertrag noch die entsprechenden Anlagen, sofern vorhanden, wie beispielsweise einen Aufteilungsplan, auf welchem man die Bestandteile des jeweiligen Teileigentums deutlich sichtbar gekennzeichnet hat.

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