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Gutachterkosten

Gutachterkosten fallen in der Regel dann an, wenn nach Abschluss der Bauzeit offensichtliche oder versteckte Mängel des Bauwerks auftreten. Hier muss zunächst geklärt werden, ob der Mangel durch das benutzte Material, falsch erstellte Baupläne oder sogar durch Pfusch entstanden ist. Um dies und auch den Schadensumfang zweifelsfrei festzustellen, muss ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, dessen Gutachten im Anschluss bei einem Gerichtsprozess entscheidend sein kann.

Generell hat der Eigentümer hier nun die Möglichkeit, sich auf einen gerichtlich gestellten Gutachter zu verlassen oder selbst einen Gutachter zu beauftragen, ein Privatgutachten zu erstellen. Dies kann auf Wunsch auch zusätzlich zum Urteil des Gerichtsgutachters erstellt werden und hat vor Gericht ebenso Bestand. Leider entstehen durch solche Gutachten oft horrende Kosten, bei denen zu klären ist, ob diese der Eigentümer oder gegebenenfalls ein mitwirkender Bauträger zu tragen hat. Generell hat der Verlierer sämtliche Prozesskosten zu tragen, wobei Privatgutachten in der Regel unberücksichtigt bleiben.

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