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Hypothek

Eine Hypothek ist eine Form des Grundpfandrechtes und in § 1113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zutreffend umschrieben. Dort heißt es: "Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek). Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden." In der Praxis jedoch werden meist nur noch Grundschulden und keine Hypotheken mehr in die Grundbücher eingetragen, da Grundschulden im Gegensatz zu Hypotheken nicht von der jeweiligen Forderung abhängig sind und somit auch nach Ableistung der Forderung übertragen oder weitergenutzt werden können.

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