Hypothekenbanken
2005 wurde das ursprüngliche Hypothekenbankgesetz mitsamt der Definition von Hypothekenbanken durch das Pfandbriefgesetz abgelöst. Durch diese Neuerung ist das Prinzip der Spezialbank, wie sie eine Hypothekenbank war, entfallen. Dennoch unterliegen Hypotheken aufgrund ihrer Briefe weiterhin der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hierbei müssen Banken eine Lizenz zur Ausgabe von Pfandbriefen bei der BaFin beantragen und gelten erst nach Erteilung der Lizenz als Pfandbriefbank (früher: Hypothekenbank).
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