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Identitätsprüfung

Zur sicheren Feststellung der Identität eines Kreditnehmers bedienen sich Banken bei einer Kontoeröffnung der Daten des Personalausweises oder auch des Reisepasses. Auch die Identitätsprüfung bei einem beurkundenden Notar erfolgt durch Abgleich der Daten mit denen des Personalausweises. Um die Feststellung der Identität auch für die Akte und damit für spätere Beweiszwecke festzuhalten, fertigt der Notar für gewöhnlich eine Kopie aller Personalausweise beziehungsweise Reisepässe an und fügt diese in die Grundakte des jeweiligen Grundbuches ein.

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