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Maklercourtage

Bei einer Maklercourtage handelt es sich quasi um die Provision des Maklers, welche dieser für den Nachweis oder die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer erhält, sobald der Kaufvertrag geschlossen wird. Erhebt der Makler seine Provision für die Vermittlung, so ist diese bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages vom Makler zurückzuzahlen. Berechnet der Makler seine Provision jedoch für einen Nachweis, so kann der Makler diese bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages behalten. In der Regel liegt die Höhe der Maklercourtage bei drei bis sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine höhere Courtage gilt im Rahmen des Verbraucherschutzes in der Regel als unzulässig, da diese Wucher darstellen würde.

Die Maklercourtage variiert in ihrer Durchschnittshöhe zwischen den einzelnen Bundesländern und kann individuell mit dem Makler noch verhandelt werden. Voraussetzung für das Verlangen einer Courtage ist jedoch, dass es sich beim Makler nicht um den Eigentümer selbst, den Hausverwalter oder andere Personen mit der gleichen Adresse handelt. In diesen Fällen ist die Vermittlung eher selbstverständlich und der beteiligte Mittler kann nicht als Makler bezeichnet werden.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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