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Miteigentum nach Bruchteilen

Synonyme: Bruchteilseigentum

Miteigentum nach Bruchteilen findet sich überwiegend bei Mehrfamilienhäusern, bei denen die Eigentumswohnungen nicht vermietet, sondern an die einzelnen Parteien verkauft sind. Hier haben alle einzelnen Eigentümer ein so genanntes Miteigentum nach Bruchteilen an der gesamten Immobilie. Die Höhe des Miteigentumsbruchteils findet man im Grundbuch eingetragen, wo es dann beispielsweise lautet "-Miteigentum zu 200/1000stel verbunden mit dem Sondereigentum an ?€?-".

Das Eigentum erstreckt sich somit nicht nur auf die eigene Eigentumswohnung und damit das Sondereigentum an einer speziellen Wohneinheit, sondern zu einem Bruchteil auch auf die gemeinschaftlich zu nutzenden Flächen, wobei über diese dank Bruchteilseigentum nur gemeinschaftlich verfügt werden darf. Das Miteigentum nach Bruchteilen ist in den §§ 1008 bis 1011 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den §§ 741 ff. BGB geregelt, wonach das Bruchteilseigentum auch pfändbar ist.

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