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Miteigentumsanteil

Erwirbt man eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses, so erhält man einen Miteigentumsanteil an der Immobilie in Form eines Sondereigentums an der bestimmten Wohnung. In der Teilungserklärung der Immobilie wurde hierbei festgelegt, wie viele Miteigentumsanteile auf jedes Sondereigentum entfallen sollen. Hierbei kann man nicht immer davon ausgehen, dass jedes Sondereigentum innerhalb eines Hauses auch denselben Miteigentumsanteil repräsentiert. So können auch bestimmte Wohnungen einen höheren Miteigentumsanteil aufweisen, weil sie beispielsweise um einige Quadratmeter größer sind als die übrigen Sondereigentumseinheiten. Die Höhe der Miteigentumsanteile wird meist in 1000stel, gelegentlich auch in 10.000stel angegeben.

Das Eintragen der Miteigentumsanteile ist notwendig, weil das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch nicht das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder auch Gebäuden sondern nur das Eigentum an Grundstücken kennt. Da bei Mehrfamilienhäusern das Gebäude aber auf viele Einzeleigentümer aufgeteilt werden soll, ist es erforderlich, das gesamte Grundstück auf diese aufzuteilen und ihnen ihre Wohnungen als Sondereigentum zusätzlich zuzuweisen.

Der Miteigentumsanteil spielt auch beim Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und bei der späteren Verteilung von Allgemeinkosten eine Rolle.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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