Mitschuldner
Bei den meisten Baukrediten und Immobiliendarlehen genügt es, wenn sich ein Schuldner dem Gläubiger verpflichtet, eine Leistung zu erbringen. Genügt jedoch die Bonität dieser Person nicht, kann das Kreditinstitut das Beitreten eines Mitschuldners verlangen. Dies bedeutet lediglich, dass eine weitere Person in den Baukredit eintritt und ebenso wie dieser für die Schuld im Gesamten aufkommen muss. Meist sind Mitschuldner die Ehegatten oder Lebensgefährten des Hauptschuldners. Der Gläubiger kann bei Vorhandensein eines Mitschuldners entscheiden, ob er von diesem oder vom Hauptschuldner oder von beiden zu gewissen Teilen seine Forderung erfüllt haben möchte.