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Negativerklärung

Manch kleine Immobilienfinanzierungen werden nicht durch Eintragung im Grundbuch gesichert, obwohl die Immobilie selbst auch ihnen als Sicherheit dienen soll. Da der Eigentümer nun ein weiteres Immobiliendarlehen aufnehmen und erstrangig eintragen könnte, würde die Sicherheit für den anderen Gläubiger wegfallen. Damit eben dies nicht geschieht, gibt es die so genannte Negativerklärung, mit welcher sich der Eigentümer verpflichtet, keinen weiteren Darlehensvertrag abzuschließen, welcher die Sicherheit des bisherigen Gläubigers beeinträchtigt. Damit stellt die Negativerklärung die Sicherung für kleine Immobilienfinanzierungen dar, erlangt hierdurch aber dennoch nicht die Wirkung der herkömmlichen Sicherung durch Eintragung ins Grundbuch.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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