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Nettokaltmiete

Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um die reinen Kosten für die Miete und damit die Grundmiete selbst. In ihr enthalten sind noch nicht die Betriebskosten und die Heizkosten. Sind erstere enthalten, würde die Nettokaltmiete zur Bruttokaltmiete werden.

Bei der Vereinbarung der Nettokaltmiete wird zusätzlich geregelt, dass entweder Betriebskostenvorauszahlungen geleistet werden oder eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wird. Bei der Vorauszahlung wird am Ende des Betriebsjahres die Vorauszahlung mit den eigentlichen Kosten abgeglichen und es erfolgt eine Nachzahlung oder eine Erstattung. Ist hingegen eine Pauschale vereinbart, entfallen weitere Kosten für den Mieter, allerdings kann er auch keine Auszahlung seiner zuviel bezahlten Kosten verlangen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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