Nettomiete
Zieht man von der Nettokaltmiete noch die nicht umlagefähigen Kosten, wie beispielsweise Verwaltungskosten ab, so erhält man die Nettomiete. Bei ihr sind damit, wie auch in der Grundmiete, alle sonstigen Betriebskosten ausgegliedert. Eine Vereinbarung, dass gewisse Nebenkosten in die Miete einberechnet werden und andere wiederum nicht, führt zu einer so genannten Teilinklusivmiete, die ansonsten weiterhin der Nettomiete entspricht.