Nichtabnahmeentschädigung
Vereinbart man mit einem Kreditinstitut einen Baukredit und tritt diesen Baukredit im letzten Augenblick nicht an, weil der Kreditbedarf beispielsweise nicht mehr gegeben ist, so muss man der Bank eine Entschädigung für ihre bisherigen Aufwendungen leisten. Diese so genannte Nichtabnahmeentschädigung vergütet der Bank den Schaden, welchen sie beispielsweise dadurch erlitt, dass sie die Darlehenssumme bereits beschafft und bereitgehalten hat. Meist werden hierfür etwa fünf Prozent der gesamten Darlehenssumme vom Darlehensnehmer als Entschädigung verlangt. Sofern die Zinsen am Kapitalmarkt inzwischen gesunken sind und dem Kreditinstitut damit ein höherer Schaden entsteht, fällt auch die Nichtabnahmeentschädigung entsprechend höher aus.
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