Nominalbetrag
Der Nominalbetrag einer Eigenheimfinanzierung stellt die insgesamt vereinbarte Darlehenssumme, nicht jedoch die Auszahlungssumme dar, die an den Darlehensnehmer bezahlt wird. Der Auszahlungsbetrag liegt hierbei manchmal unterhalb des Nominalbetrages, wenn beispielsweise ein so genanntes Disagio vereinbart wird. Für Privatpersonen rentiert sich solch eine Vereinbarung jedoch nur, sofern die Immobilie später vermietet wird, um das Disagio dann unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend zu machen.